Pflegebedürftig zu sein ist ein ganz persönliches Schicksal. Ein Schicksal welches, wenn es dann eintritt, oft auch mit höheren zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden.Um das Finanzielle etwas zu erleichtern, hat der Staat die Pflegeversicherung eingerichtet.Hieraus können Pflegebedürftige dann Leistungen erhalten, wenn die entsprechende Pflegestufe festgestellt ist.Das macht im Regelfall der medizinische Dienst der Krankenkasse, auch MDK genannt.Aber Vorsicht, der MDKArtikel Lesen

Ein Pflegegutachten dient der Einschätzung des kontinuierlichen Pflegebedarfs des Betroffenen. Die Entscheidung über die Bewilligung einer Pflegestufe wird von der Ermittlung des Pflegebedarfes durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abhängig gemacht. Nach eingehender Prüfung wird das Pflegegutachten erstellt.Artikel Lesen