Sie benötigen eine Pflegestufenberatung? Sie suchen Unterstützung bei einer fachlichen Auseinandersetzung mit dem MDK? Sie haben Angehörige denen Sie jeden Tag bei der Bewältigung des Alltags helfen müssen ?, bekommen dafür aber keine finanzielle Aufwandsentschädigung? Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG GbR, unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema „Pflegestufe + MDK“. Gerne können Sie SylviaArtikel Lesen

Ein Begriff den man vor 5 Jahren kaum kannte. Ein Begriff, dessen Bedeutung heute immer größer wird für unsere Gesellschaft.Artikel Lesen

Gutes Hören ist ein wichtiges Stück Lebensqualität.Lebensqualität die sich H E U T E jeder lesiten kann, und auch leisten sollte. Wo Sie in ihrer Nähe ein hörgeräte Fachgeschäft finden, das sagen wir Ihnen ganz einfach auf www.hörgeräte-fachgeschäft.de.  Nicht lange suchen-einfach finden.www.hörgeräte-fachgeschäft.deArtikel Lesen

Viele kennen den Vorgang noch nicht, aber die Nachfrage nach einem Pflegegutachten wird immer grösser. Das bedingt auch dadurch, das unsere Gesellschaft immer älter wird.Damit ergeben sich auch ganz andere Anforderungen an dei Gesellschaft.Wann wird nun ein Pflegegutachten erstellt, und durch wen?Artikel Lesen

Es ist ein Thema welches in unserer alternden Gesellschaft immer mehr Bedeutung erlangt. Pflege ist auch ein Thema, womit die Gesellschaft ersteinmal lernen muss umzugehen.Der Gesetzgeber hat hier bereits erste Schritte, mit der Einrichtung der Pflegeversicherung, unternommen.Artikel Lesen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es eines Pflegegutachtens.Nach dem Ergebnis des Pflegegutachtens wird dann die Einstufung inArtikel Lesen

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).Artikel Lesen