Pflegebedürftig zu sein ist ein ganz persönliches Schicksal. Ein Schicksal welches, wenn es dann eintritt, oft auch mit höheren zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden.Um das Finanzielle etwas zu erleichtern, hat der Staat die Pflegeversicherung eingerichtet.Hieraus können Pflegebedürftige dann Leistungen erhalten, wenn die entsprechende Pflegestufe festgestellt ist.Das macht im Regelfall der medizinische Dienst der Krankenkasse, auch MDK genannt.Aber Vorsicht, der MDK begutachtet immer im Interesse der Pflegeversicherung, nicht unbedingt in ihrem Interesse.Deshalb der Hinweis von Sylvia Günert, sich immer ein privates Pflegegutachten erstellen zu lassen.Damit schaffen sie sich eine Diskussionsgrundlage mit dem MDK und schriftliche Argumente für ihre Pflegestufe.

www.pflegesg.de