– Blitz-Umfrage unter Unternehmen in DACH zeigt: Über 70 % der Befragten kennen die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz an Unternehmen und Behörden nicht
– Für 93 % der Befragten besteht in den nächsten Wochen akuter Handlungsbedarf
München, 22.11.21_ Eine von CONFDNT im November 2021 durchgeführte Blitz-Umfrage unter ausgewählten Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat gezeigt: 71 Prozent der Befragten kennen die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht und wissen nicht, welche Auswirkungen sie ab dem 17. Dezember 2021 auf ihr Unternehmen hat.
Bis zu diesem Datum muss die europäische Richtlinie in nationales Recht überführt worden sein. Dann gilt bundesweit für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden: Für Hinweisgebende, die Missstände melden wollen, muss ein sicherer Meldekanal zur Verfügung stehen.
Für die Stichprobe wurden über 100 Personen aus den Abteilungen Personal, Recht, Compliance, Marketing, Sales und Geschäftsführung befragt. Immerhin 22 Prozent der Befragten gaben zwar an, die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz zu kennen. Jedoch lediglich weitere 7 Prozent teilten mit, dass sie bereits Maßnahmen zur Umsetzung im Unternehmen ergriffen hätten. Das ergibt einen akuten Handlungsbedarf für 93 Prozent der Befragten.
Der insgesamt geringen Kenntnis und Umsetzung steht die hohe Wichtigkeit des Themas entgegen. So gaben 79 Prozent der Befragten an, dass das Thema Compliance in ihrem Unternehmen „sehr wichtig“ oder „wichtig“ sei. Darüber hinaus gaben 23 Prozent der Befragten an, dass es in ihrem Unternehmen bereits zu nicht gemeldetem Fehlverhalten kam, das zu hohen Schäden geführt hat.
Die Implementierung eines Meldekanals im Unternehmen lässt sich durch ein Hinweisgebersystem bzw. eine interne Meldestelle realisieren. Danach befragt, ob der Anbieter einer Software für ein solches Hinweisgebersystem seinen Sitz in Europa haben sollte, antworteten 69 Prozent der Teilnehmenden mit „ja“.
Die aktuelle Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht vor, dass durch das nationale Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch Hinweise auf Straftaten nach deutschem Recht geschützt werden, während die EU-Richtlinie lediglich Verstöße gegen EU-Recht berücksichtigt, da die EU keine nationalen Regelungen vorschreiben kann.
Widerspruch kommt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das einen zu großen Aufwand auf die deutsche Wirtschaft zukommen sieht.
Egal, wer sich am Ende durchsetzt: An das EU-Recht muss man sich halten, unabhängig von der Ansicht des BMWi. Insofern sind Unternehmen gut beraten, sich auch aus Compliance-Gründen rechtzeitig mit dem Thema zu befassen.
Über CONFDNT
CONFDNT ist ein leistungsstarkes Whistleblowing-System, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und einfach zu implementieren ist. Für den Schutz der Hinweisgeberidentität bietet CONFDNT eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das Hosting erfolgt in einem ISO 27001-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland. Mit seinem Komplettpaket aus Online-Meldesystem und allen notwendigen Dokumenten, um in Unternehmen, zwischen Mitarbeitern und für Personen aus dem Umfeld einen vertraulichen Kommunikationskanal zu etablieren, richtet sich der Anbieter vorwiegend an kleine und mittelständische Unternehmen, die die EU-Richtlinie unter geringem Ressourcenaufwand rechtssicher und transparent umsetzen möchten.
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