(Bildquelle: iStock-1324665061 Whistle Blower) Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Anwendung dieser Regelung wurde am 03.07.2023 auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ausgeweitet und betrifft ab dem 18.12.2023 nun auch Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Das Ziel dieses Gesetzes ist der verbesserte Schutz von Whistleblowern, alsoArtikel Lesen

(Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel) Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit. Das Gesetz, das dem Schutz von Whistleblowern dient, ist bereits im Sommer in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000Artikel Lesen

Whistle Blower (Bildquelle: iStock-1324665061) Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Meldekanäle für Hinweise zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und bestimmten Rechtsverstößen einzurichten. Trotz Bedenken bezüglich einer vermeintlichen Ungleichbehandlung einzelner Branchen durch Ausnahmen, insbesondere für Rechtsanwälte, sollten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern die neuen Pflichten nach dem HinSchG beachten, um Bußgelder von bis zu 20.000 Euro zuArtikel Lesen

Handeln Sie jetzt, Frist endet am 17.12 HinSchG Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Dezember 2019 in Kraft und soll Whistleblower vor Repressalien schützen. Unternehmen haben noch bis zum 17.12.2023 Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hinweisgebersystem: Wer ist zur Einrichtung verpflichtet? Unternehmen mit über 250 Angestellten müssen gemäß der Richtlinie und den nationalen Gesetzen zunächstArtikel Lesen

(Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel) Zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Für Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden besteht die Pflicht bereits seit dem 2. Juli 2023. Auch für Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann sich die freiwillige Einrichtung einerArtikel Lesen

– Blitz-Umfrage unter Unternehmen in DACH zeigt: Über 70 % der Befragten kennen die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz an Unternehmen und Behörden nicht – Für 93 % der Befragten besteht in den nächsten Wochen akuter Handlungsbedarf München, 22.11.21_ Eine von CONFDNT im November 2021 durchgeführte Blitz-Umfrage unter ausgewählten Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat gezeigt: 71Artikel Lesen