Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ „Herr“ oder „Frau“ reicht nicht aus +++
Die Bahn darf von ihrer Kundschaft nicht verlangen, bei der Nutzung von Angeboten zwingend zwischen einer Anrede als „Herr“ oder „Frau“ zu wählen, da dies eine unzulässige Diskriminierung von Personen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit darstellt. Für Online-Buchungen gelte eine Übergangsfrist bis Jahresende; andere Angebote muss die Bahn sofort umstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach der klagenden Person laut ARAG Experten zudem eine Entschädigung von 1.000 Euro zu (Az.: 9 U 92/20).
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+++ 110 zusätzliche LED Leuchten am LKW +++
Das Anbringen von 110 zusätzlichen LED-Leuchten mit gesondertem Stromkreis an einem Lastkraftwagen führt nicht zwingend dazu, dass die Betriebserlaubnis gemäß Paragraf 19 Absatz 2 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Bußgeldverfahren entschieden. Vielmehr müsse festgestellt werden, dass die Beleuchtung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt (Az.: 1 OWi SsBs 101/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken.
+++ Zu großes Kreuz… +++
Eine gläubige Düsseldorferin muss laut Gerichtsurteil ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 25 S 56/21), wonach das Kreuz eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung“ darstelle, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Es führe zudem dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstätte“ annehme.
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