Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ „Herr“ oder „Frau“ reicht nicht aus +++ Die Bahn darf von ihrer Kundschaft nicht verlangen, bei der Nutzung von Angeboten zwingend zwischen einer Anrede als „Herr“ oder „Frau“ zu wählen, da dies eine unzulässige Diskriminierung von Personen mit nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit darstellt. Für Online-Buchungen gelte eine Übergangsfrist bis Jahresende; andere Angebote muss die Bahn sofortArtikel Lesen

ARAG Experten über das Motorradfahren mit Kindern Motorradfahren ist eine Leidenschaft. Und die will man natürlich am liebsten teilen. Zunächst mit dem Partner, später auch mit dem eigenen Sprössling. Grundsätzlich gibt es nichts, was dagegenspricht. Auch der Gesetzgeber schreibt kein Mindestalter für Kinder als Beifahrer auf dem Zweirad vor. Dennoch gibt es einige Vorschriften und Dinge, die beachtet werden müssen,Artikel Lesen