ARAG Experten informieren über Regeln und Grenzen der Mieterhöhung Teure Baumaterialien, klimafreundliches Sanieren, Inflation, steigende Energiepreise – es gibt viele Gründe, Mieten zu erhöhen. Doch für eine Mieterhöhung gibt es klare Regeln und vor allem Grenzen. Wie oft und um wie viel die Miete erhöht werden darf und in welcher Frist Mieter widersprechen können, wissen die ARAG Experten. Mieterhöhung imArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Mieterhöhung trotz Mietspiegel möglich +++ Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Vermieter sich im Rahmen einer Mieterhöhung zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf ein Sachverständigengutachten berufen dürfen, obwohl ein Mietspiegel vorliegt. In einem konkreten Fall hatte ein Vermieter sich zunächst auf den Mietspiegel gestützt, um sein Mieterhöhungsverlangen zu begründen. Weil die Mieter derArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Anforderung an Mieterhöhung +++ Wer im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung verlangt, muss laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes den Mietspiegel nicht beifügen, wenn er sich auf einen für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht (Az.: VIII ZR 167/20). Sie wollen mehr erfahren? LesenArtikel Lesen

Verbraucherverträge | Mietspiegel-Pflicht | Home-Office-Pflicht | Online-Poker | Tourismus-Wegweiser Verbraucherverträge werden fairer Verbraucherverträge wie z. B. die von Fitnessstudios, Streaming-Diensten oder Mobilfunkanbietern dürfen nur noch eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben. Ist die Vertragslaufzeit länger, ist sie nach Auskunft der ARAG Experten nur noch dann wirksam, wenn dem Verbraucher gleichzeitig auch ein Angebot über einen Einjahres-Vertrag mit gleicher LeistungArtikel Lesen

ARAG Experten informieren Mieter rund um das Thema Mieterhöhung Neue Balkone, Wärmedämmung, neue Fenster – die Gründe für eine berechtigte Mieterhöhung können vielfältig sein, folgen aber ganz klaren Regeln. Nämlich denen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es dient als gesetzliche Grundlage für das Mietrecht und damit auch für Mietpreiserhöhungen. Wie hoch die Mietsteigerung ausfallen darf, erklären die ARAG Experten im Folgenden.Artikel Lesen

ARAG Experten informieren über Rechte und Pflichten von Vermietern Knapp vier Millionen Kleinvermieter vermieteten in Deutschland rund 15 Millionen Wohnungen (Institut der deutschen Wirtschaft Köln, IW, 2017). Ob als Kapitalanlage, Aufbesserung des monatlichen Einkommens oder zur Finanzierung eines Eigenheim-Bauprojekts – wer geplant oder plötzlich zum Vermieter wird, muss einige Dinge beachten, denn das Mietrecht ist umfangreich. Die ARAG Experten verraten,Artikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Einweisung in Duplexgarage ist Pflicht +++ Weist der Vermieter eines Duplexgaragenstellplatzes seinen Mieter nicht ordnungsgemäß in die Benutzung des Stellplatzes ein, so haftet er für den Schaden, der durch die fehlerhafte Benutzung durch den Mieter entstanden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. (Az.: 425 C 12888/17). Sie wollen mehr erfahren?Artikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Kein Widerrufsrecht des Mieters bei Mieterhöhung +++ Mieter haben nach einer abgegebenen Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden (BGH, Az.: VIII ZR 94/17). +++ Wohnfläche im Mietvertrag kann vereinbart werden +++ Was mietvertraglich geschuldete Wohnfläche sein soll, bestimmenArtikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps zur erfolgreichen Wohnungsbesichtigung In Deutschland gibt es über 21 Millionen Mietwohnungen. Trotzdem ist es – besonders in Ballungsgebieten – gar nicht einfach, die richtige zu finden. Entweder sind die Immobilien viel zu klein oder die Mieten unerschwinglich. Damit Sie bei der Wohnungssuche nicht die falsche Entscheidung treffen, haben die ARAG Experten ein paar Fragen zusammengestellt, dieArtikel Lesen

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.5.2015, Aktenzeichen 235 C 133/13. Schlagzeile „Mietspiegel gekippt“ – Vorbemerkung: Man konnte am Montag nach dem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg in den Schlagzeilen lesen, das Gericht habe den Mitspiegel gekippt. Dazu muss man zunächst folgendes anmerken: das kann das Amtsgericht CharlottenburgArtikel Lesen

Für Werkswohnungen gelten besondere Regeln Viele Betriebe wie auch öffentliche Arbeitgeber stellen Mitarbeitern Wohnraum zur Verfügung – oft zu besonders günstigen Konditionen. Bei Mitarbeiterwohnungen muss zwischen Werkmietwohnungen und Dienstwohnungen (auch: Werkdienstwohnungen) unterschieden werden. Bei einer Werkmietwohnung gibt es einerseits den Arbeitsvertrag und andererseits einen Mietvertrag. Wenn also das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, muss der Arbeitgeber zusätzlich noch das Mietverhältnis kündigen. DieArtikel Lesen