Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Einweisung in Duplexgarage ist Pflicht +++
Weist der Vermieter eines Duplexgaragenstellplatzes seinen Mieter nicht ordnungsgemäß in die Benutzung des Stellplatzes ein, so haftet er für den Schaden, der durch die fehlerhafte Benutzung durch den Mieter entstanden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. (Az.: 425 C 12888/17).
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+++ Kritik an Personalabteilung kein Kündigungsgrund +++
Eine deutliche Kritik an der Personalabteilung in Form einer internen Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorstand ist bei berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19).
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+++ Wirksame Mieterhöhung trotz falscher Wohnfläche +++
Mieter können an eine Mieterhöhung gebunden sein, obwohl ihre Wohnung in Wirklichkeit kleiner ist als vom Vermieter bislang zugrunde gelegt. Die höhere Miete sei auch bei falscher Rechengrundlage zumutbar, solange sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibe, entschied nach Auskunft der ARAG der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 234/18).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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