Familienheim – BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer
Familienheim – BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer Ist dem Erben die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar, verliert er dadurch nach Urteil des BFH nicht die Befreiung von der Erbschaftssteuer. Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Zu diesen Voraussetzungen zählt u.a., dass der Erbe das Familienheim unverzüglich und für die kommenden zehnArtikel Lesen