MPU | Schulhund | Schönheitsreparatur Idiotentest nach Alkoholfahrt Wer nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein abgeben muss, muss nach Auskunft der ARAG Experten damit rechnen, nach der Sperrfrist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, besser bekannt als „Idiotentest“) vorzuweisen. Und zwar unabhängig davon, ob es durch den Alkoholeinfluss Ausfallerscheinungen gibt oder nicht. In einem konkreten Fall war ein Fahrer mit 1,3 Promille amArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Idiotentest schon ab 1,1 Promille +++ Autofahrer, die mit 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt wurden, mussten erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – besser bekannt als „Idiotentest“ – absolvieren, bevor sie ihren Führerschein wiederbekamen. Diese Grenze wurde nun nach Auskunft der ARAG Experten auf 1,1 Promille gesenkt. Ab diesem Wert können alkoholisierte Fahrer denArtikel Lesen

ARAG Experten über das Phänomen immer jüngerer Autofahrer Ob sinnvoll oder nicht – Autofahrer werden immer jünger. Die einen dürfen sich mit 17 hinter das Lenkrad setzen, wenn sie einen entsprechenden Beifahrer haben. Die anderen machen schon mit 16 Jahren in einem motorisierten Dreirad die Straßen unsicher. Dies ist zwar auf 20 Pferdestärken (PS) gedrosselt, schafft aber trotzdem etwa 100Artikel Lesen

ARAG Experten über Bußgelder im In- und Ausland Temposünder, Rotfahrer und andere Verkehrsteilnehmer, die es mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so genau nehmen, werden – hierzulande wie im Ausland – regelmäßig zur Kasse gebeten. Bußgeldbescheide sind wahrscheinlich neben Rechnungen die unbeliebteste Post. Zum Glück kann man ihnen widersprechen. Laut ARAG Experten ist es oft aber besser, das geforderte Bußgeld unwidersprochenArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs +++ Dass Fahrer handelsüblicher Elektrofahrräder mit einer auf 25 Stundenkilometer begrenzten Geschwindigkeit bereits unterhalb der für Radfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) absolut fahruntüchtig sind, ist naturwissenschaftlich nicht gesichert. Deshalb finde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Führer eines Kfz bereits ab einer BAK von 1,1 Promille unwiderleglich fahruntüchtigArtikel Lesen