Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs +++
Dass Fahrer handelsüblicher Elektrofahrräder mit einer auf 25 Stundenkilometer begrenzten Geschwindigkeit bereits unterhalb der für Radfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) absolut fahruntüchtig sind, ist naturwissenschaftlich nicht gesichert. Deshalb finde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Führer eines Kfz bereits ab einer BAK von 1,1 Promille unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, auf solche Pedelecs keine Anwendung. ARAG Experten verweisen auf die entsprechhende Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 2 Rv 35 Ss 175/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe.

+++ Hotels nur für Erwachsene +++
Hotels dürfen ein Mindestalter von 16 Jahren für ihre Gäste festlegen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshofs zugunsten der unternehmerischen Freiheit des Hotels mitgeteilt. Danach können Bereiche, in denen Erwachsene unter sich sind, sachlich gerechtfertigt sein (Az.: VIII ZR 401/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Rechnungen von ausländischen Konten bezahlen +++
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler im Rahmen des freien Zahlungsverkehrs innerhalb der EU akzeptieren müssen, wenn Kunden ihre Rechnungen per Lastschrift von einem EU-Auslandskonto begleichen. In einem konkreten Fall weigerte sich ein Online-Unternehmen zunächst, die Zahlung eines Kunden zu akzeptieren, der ein Konto in Luxemburg besaß (Az.: I ZR 93/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://WWW.arag.de