ARAG Experten informieren über die Abschaltung des UMTS-Netzes in Deutschland Seit Januar müssen Besitzer älterer Smartphones damit rechnen, ihr Handy nur noch sehr begrenzt nutzen zu können, da das so genannte UMTS-Netz in Deutschland abgeschaltet wurde. Ältere Handys der zweiten Generation (2G), die noch keine Internetfunktion besitzen, sowie 4G-Geräte, können weiterhin benutzt werden. Die ARAG Experten mit einem Überblick. AltesArtikel Lesen

Unzulässige Gebühren in Handyverträgen Mobilfunkanbieter dürfen in ihren Verträgen keine zusätzlichen Gebühren für den Fall vorsehen, dass der Kunde eine bestimmte Zeit lang das Handy nicht nutzt. Der D.A.S. zufolge entschied das OLG Schleswig jetzt auch, dass die Anbieter bei Vertragsende keine „Pfandgebühr“ für die Karte erheben dürfen. OLG Schleswig, Az. 2 U 12/11 Hintergrundinformation: Manche Mobilfunkverträge enthalten Klauseln, nachArtikel Lesen