(Bildquelle: @canva.com) DeineMieterhöhung.de ist ein Proptech-Startup, das sich darauf spezialisiert hat, Vermietern zu helfen, ihre Mieteinnahmen durch gerechtfertigte und gut kommunizierte Mieterhöhungen zu optimieren. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte Mieterhöhungsschreiben und unterstützt Vermieter bei allen notwendigen Schritten, um eine faire Einigung zu erzielen. Mit umfassender Expertise minimiert DeineMieterhöhung.de rechtliche Risiken und maximiert die Chancen auf eine positive Reaktion der Mieter. LeistungenArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Neue Rauchmelder rechtfertigen keine Mieterhöhung +++ Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine mieterhöhende Modernisierung dar, wenn mit ihr keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Der Vermieter darf aufgrund einer solchen Maßnahme deshalb auch nicht die Miete erhöhen, wenn der erstmalige Einbau zu einemArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über Regeln und Grenzen der Mieterhöhung Teure Baumaterialien, klimafreundliches Sanieren, Inflation, steigende Energiepreise – es gibt viele Gründe, Mieten zu erhöhen. Doch für eine Mieterhöhung gibt es klare Regeln und vor allem Grenzen. Wie oft und um wie viel die Miete erhöht werden darf und in welcher Frist Mieter widersprechen können, wissen die ARAG Experten. Mieterhöhung imArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Mieterhöhung trotz Mietspiegel möglich +++ Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Vermieter sich im Rahmen einer Mieterhöhung zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf ein Sachverständigengutachten berufen dürfen, obwohl ein Mietspiegel vorliegt. In einem konkreten Fall hatte ein Vermieter sich zunächst auf den Mietspiegel gestützt, um sein Mieterhöhungsverlangen zu begründen. Weil die Mieter derArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Anforderung an Mieterhöhung +++ Wer im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung verlangt, muss laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes den Mietspiegel nicht beifügen, wenn er sich auf einen für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht (Az.: VIII ZR 167/20). Sie wollen mehr erfahren? LesenArtikel Lesen

ARAG Experten informieren Mieter rund um das Thema Mieterhöhung Neue Balkone, Wärmedämmung, neue Fenster – die Gründe für eine berechtigte Mieterhöhung können vielfältig sein, folgen aber ganz klaren Regeln. Nämlich denen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es dient als gesetzliche Grundlage für das Mietrecht und damit auch für Mietpreiserhöhungen. Wie hoch die Mietsteigerung ausfallen darf, erklären die ARAG Experten im Folgenden.Artikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Einweisung in Duplexgarage ist Pflicht +++ Weist der Vermieter eines Duplexgaragenstellplatzes seinen Mieter nicht ordnungsgemäß in die Benutzung des Stellplatzes ein, so haftet er für den Schaden, der durch die fehlerhafte Benutzung durch den Mieter entstanden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. (Az.: 425 C 12888/17). Sie wollen mehr erfahren?Artikel Lesen

Wertvolles Wssen von dem Immobilienspezialisten Deutschlands Glauben Sie, dass Sie als Vermieter kaum eine Chance haben, die Miete zu erhöhen? Weil die meisten Mieter eine Mieterhöhung ohnehin nicht akzeptieren, und weil vor Gericht der Mieter Recht bekommt. Dann glauben Sie an ein Märchen. Als Vermieter haben Sie das Recht, die Miete zu erhöhen. Sie müssen zwar für jede Mieterhöhung einigeArtikel Lesen