Gerichtsurteile zum Schmunzeln Rinder haben Recht auf Spaziergang Sich die Beine vertreten, einen Spaziergang machen, durch die Gegend bummeln: Für uns Menschen ist es selbstverständlich, sich Bewegung an der frischen Luft zu verschaffen. Aber auch Rinder, die in Anbindehaltung untergebracht sind, haben ein Recht auf Auslauf im Freien. Und zwar zwei Stunden täglich im Zeitraum vom 1. Juni bis 30.Artikel Lesen

(Mynewsdesk) München, 11.03.2019 – Zum 18. Mal ruft die Felix Burda Stiftung den Darmkrebsmonat März in Deutschland aus. In diesem Jahr steht das familiäre Risiko im Fokus. Dies betrifft immer mehr jüngere Menschen ab 25 Jahren. Um diese Zielgruppe besser erreichen zu können, hat sich die Stiftung mit Visual Statements aus Berlin zusammen getan, der beliebtesten Facebook-Marke in Deutschland.Zahlreiche KampagnenArtikel Lesen