Wer zahlt“s? Reparaturen in der Mietwohnung
Unangekündigte Handwerker muss man nicht hereinlassen München (17.04.2018) – Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Klingel oder ein abgenutzter Parkettboden: Schäden und Verschleißerscheinungen bleiben in einer Mietwohnung nicht aus. Oft ist unklar, wer für anfallende Reparaturen aufkommt oder wer den Handwerker organisiert. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hat wichtige Regelungen und Gerichtsurteile zusammengestellt. Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, dieArtikel Lesen