(Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel) Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit. Das Gesetz, das dem Schutz von Whistleblowern dient, ist bereits im Sommer in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000Artikel Lesen

Unternehmen haben einen Monat Zeit, interne Meldestellen umzusetzen In diesem Jahr ist die Whistleblower-Richtlinie der EU in Kraft getreten. Und die Zeit läuft: Bis 17. Dezember müssen alle betroffenen Unternehmen die nötigen Maßnahmen für die Umsetzung der EU-Richtlinie umgesetzt haben. Es bleibt Unternehmen also noch ein Monat Zeit, gesetzeskonform zu handeln. Aber was genau ist zu tun? Ziel und ZweckArtikel Lesen

Handeln Sie jetzt, Frist endet am 17.12 HinSchG Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Dezember 2019 in Kraft und soll Whistleblower vor Repressalien schützen. Unternehmen haben noch bis zum 17.12.2023 Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hinweisgebersystem: Wer ist zur Einrichtung verpflichtet? Unternehmen mit über 250 Angestellten müssen gemäß der Richtlinie und den nationalen Gesetzen zunächstArtikel Lesen

(Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel) Zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Für Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden besteht die Pflicht bereits seit dem 2. Juli 2023. Auch für Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann sich die freiwillige Einrichtung einerArtikel Lesen

Eine Lösung für beides? Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt aller Voraussicht nach noch 2023 in Kraft, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt ebenfalls seit 2023. Das HinSchG erfordert die Einrichtung einer internen Meldestelle, das LkSG die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Lassen sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen? Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 imArtikel Lesen

Effektive Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes Aktuell befindet sich das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das dem Schutz von Whistleblowern dient, im Vermittlungsausschuss und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Unternehmen sollten jetzt die Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber angehen. Warum eine Whistleblower-Software die beste Wahl ist. Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten? Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht für UnternehmenArtikel Lesen

Bayern lehnt das Hinweisgeberschutzgesetz in dieser Form ab. Es ist aktuell eine der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben für Unternehmen: Das Hinweisgeberschutzgesetz. Im Dezember 2022 hat der Bundestag nach monatelanger Beratung das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet – entgegen den Stimmen von CDU/CSU. Am 10. Februar 2023 hätte das Hinweisgeberschutzgesetz die Zustimmung des Bundesrats erhalten sollen. Nun scheitert das neue Gesetz zunächst am Bundesrat und kannArtikel Lesen

Mit dem Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums vom 13. April 2022 sind Unternehmen verpflichtet, Hinweisgebern einen besseren Schutz in Form einer Hinweisgeber Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber, die mehr als 250 Mitarbeiter haben, müssen diese Verpflichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes eingehen. Unternehmer, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Viele Unternehmer können nun davon profitieren,Artikel Lesen