Gerichtsurteile zum Schmunzeln Rinder haben Recht auf Spaziergang Sich die Beine vertreten, einen Spaziergang machen, durch die Gegend bummeln: Für uns Menschen ist es selbstverständlich, sich Bewegung an der frischen Luft zu verschaffen. Aber auch Rinder, die in Anbindehaltung untergebracht sind, haben ein Recht auf Auslauf im Freien. Und zwar zwei Stunden täglich im Zeitraum vom 1. Juni bis 30.Artikel Lesen