Ausbildungsunterhalt auch für volljährige Kinder
Karlsruhe/Berlin (DAV). Auch volljährige Kinder haben einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt . Dies gilt für die Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. Juli 2013 (AZ: XII ZB 220/12). Erstausbildung nach Praktika? Die 1989 geborene Frau lebte nach der Trennung ihrer Eltern im Jahr 1997 zunächst imArtikel Lesen