Verstoß gegen die guten Sitten beim Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist besonders zur Absicherung des sozial Schwächeren sinnvoll. Beim aktuellen Unterhaltsrecht ist es für viele wichtig, einen Ehevertrag zu schließen. Auch ist ein Ehepartner abgesichert, fällt der Ehevertrag zu negativ für ihn aus. Wird festgestellt, dass die Summe der Regelungen zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Ehepartners führt, ist der Ehevertrag nichtig. Dieser hat dann die üblichen Ansprüche. DaraufArtikel Lesen