ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs +++ Dass Fahrer handelsüblicher Elektrofahrräder mit einer auf 25 Stundenkilometer begrenzten Geschwindigkeit bereits unterhalb der für Radfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) absolut fahruntüchtig sind, ist naturwissenschaftlich nicht gesichert. Deshalb finde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Führer eines Kfz bereits ab einer BAK von 1,1 Promille unwiderleglich fahruntüchtigArtikel Lesen