Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – das Online-Journal „Jenseite“ klärt über Irrtümer bei der Betreuung auf
Screenshot Online-Journal „Jenseite“ Dieser Fall ist nicht selten: Der Mann erleidet einen schweren Schlaganfall. Wie selbstverständlich geht die Ehefrau davon aus, dass sie die medizinische Behandlung organisieren, Konten weiterführen und die Betreuung übernehmen kann. „Das ist ein Irrtum, dem viele Menschen unterliegen“, weiß Dr. Rainer Demski, Chefredakteur und Mitbegründer des Online-Journals „Jenseite“. „Liegen in solchen Fällen keine gültigen Vorsorgeverfügungen vor,Artikel Lesen