Gerichtsurteile zum Schmunzeln Rinder haben Recht auf Spaziergang Sich die Beine vertreten, einen Spaziergang machen, durch die Gegend bummeln: Für uns Menschen ist es selbstverständlich, sich Bewegung an der frischen Luft zu verschaffen. Aber auch Rinder, die in Anbindehaltung untergebracht sind, haben ein Recht auf Auslauf im Freien. Und zwar zwei Stunden täglich im Zeitraum vom 1. Juni bis 30.Artikel Lesen

Deutsches Tierschutzbüro sammelt tausende Unterschriften für ein Verbot Landwirtschaftsausschuss des Bundesrats entscheidet über Anbindehaltung von Milchkühen Die ganzjährige Anbindehaltung bei Kühen ist in Deutschland noch immer erlaubt. Insgesamt wird über ein Viertel der Kühe im gesamten Jahr fest angebunden im Stall gehalten. Diese Haltungsform schränkt die Tiere extrem in ihrem natürlichen Verhalten und ihrer Bewegungsfreiheit ein. „Ganzjährige Anbindehaltung von RindernArtikel Lesen