Die Videokonferenzlösung von Enghouse Interactive ist DSGVO-konform und bietet umfassende Datensicherheit.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kühn hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg vor dem geplanten Einsatz der Videokonferenzlösung Zoom gewarnt. Diese verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sie personenbezogene Daten in die USA übermittle.
Die Nachricht hatte eingeschlagen wie eine Bombe. Ulrich Kühn, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg vor dem geplanten Einsatz der Videokonferenzlösung Zoom gewarnt. „Dies verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da eine solche Nutzung mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden ist“, argumentierte Kühn. Und in diesem Drittland, so der Datenschutzexperte, bestehe kein ausreichender Schutz für solche Daten.
Bezug auf Schrems-II-Urteil des EUGH
Ulrich beruft sich dabei auf das sogenannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Juli 2020, demzufolge „das US-Recht kein Schutzniveau bietet, das dem in der EU im Wesentlichen gleichwertig ist“. Die Begründung des EuGH: Die nachrichtendienstlichen Erhebungsbefugnisse, die in den USA gelten, stehen den Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, die sich in Europa aus der (DSGVO) ergeben, entgegen. „Die Daten von Behördenbeschäftigten und externen Gesprächsbeteiligten werden auf diese Weise der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt“, so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.
Empfindliche Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro
Das Schrems-II-Urteil des EuGH ist seit Juli 2020 rechtskräftig und hat weitreichende Folgen für viele Unternehmen. Denn personenbezogene Daten sind oft ungewollt und schneller als gedacht in ein Drittland übermittelt. Beispielsweise wenn bestimmte Programme, Cloud-Dienste oder natürlich auch Systeme für die Videokommunikation genutzt werden, die der geltenden Rechtsgrundlage des EuGH nicht entsprechen.
Für diesen Fall drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro. Um dies zu vermeiden, gibt es zwei Auswege:
1. Aktualisierung der sogenannten Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten. Diese SCCs sind zwar nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin gültig, allerdings nur, wenn der Empfängerstaat ein der EU gleichwertiges Schutzniveau bieten kann. Ist dies nicht der Fall, wie im Beispiel USA, müssen die SSCs durch wirksame Maßnahmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzt werden. Welche Anforderungen diese Maßnahmen erfüllen müssen, hat die EU-Kommission im Juni 2021 definiert. Werden personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt, ohne dass die DSGVO-Anforderungen erfüllt sind, drohen o.g. Bußgelder.
2. Sind Softwareprodukte lokal installiert (On-premise) oder aber auf Cloud-Servern innerhalb der EU gespeichert, greift das Schrems-II-Urteil des EuGH erst gar nicht. Nur derartige Umgebungen bieten hundertprozentige Sicherheit. Denn ohne Übermittlung von Daten an Drittländer erübrigen sich auch Zusatzbestimmungen.
„Vidyo“ bietet umfassende Datensicherheit und ist DSGVO- und Schrems-II-konform
Eine solche Datensouveränität bietet „Vidyo“ von Enghouse Interactive. Diese Videokommunikations-Lösung kann sowohl On-premise genutzt werden oder aber in einer EU-Cloud. Bei Letzterer kann eine Speicherung aller genutzten Daten ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union garantiert werden. Mit anderen Worten: „Vidyo“ ist DSGVO- und Schrems-II-konform.
Notwendigerweise wird der eine oder andere Anbieter zumindest versuchen, seine Lösungen dem EuGH-Urteil entsprechend anzupassen.
„Vidyo“ von Enghouse aber geht bereits jetzt komplett konform mit den Vorgaben der DSGVO. Mit dieser Videolösung haben Unternehmen ein Kollaborations-Tool an der Hand, das neben hocheffizienter Teamarbeit auch größtmögliche Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten garantiert. Beispielsweise, wenn es darum geht, das eigene Unternehmen im Zeitalter hybrider Arbeitsmodelle fit zu machen.
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Enghouse Interactive (EI) ist ein weltweit führender Anbieter von Contact-Center- und Videolösungen, der seit über 35 Jahren Tausende von Kunden betreut. Die Lösungen von EI ermöglichen es Kunden, überzeugende Kundenerlebnisse zu liefern, indem sie das Contact Center von einer Kostenstelle in einen leistungsstarken Wachstumsmotor verwandeln. Enghouse Interactive hat Tausende von Kunden weltweit, um die sich ein globales Netz von Partnern und engagierte Mitarbeiter an 66 internationalen Standorten kümmert. Unter anderem an den deutschen Standorten Leipzig, München und Ahlen, im österreichischen Wien und im belgischen Temse.Enghouse Interactive ist die Tochtergesellschaft von Enghouse Systems Limited, einer Software- und Dienstleistungsgesellschaft, die an der Toronto-Börse (TSX) unter dem Symbol „ENGH“ notiert ist. Gegründet im Jahr 1984 ist Enghouse Systems ein nachhaltig profitables Unternehmen, das sowohl organisch als auch durch den Erwerb von hoch angesehenen Spezialisten einschließlich Andtek, Arc, CosmoCom, Datapulse, IAT, IT Sonix/Elsbeth, Presence Technology, Reitek, Safeharbor, Syntellect, Telrex, Trio, Voxtron, Survox, Zeacom und Vidyo gewachsen ist. Informationen: http://www.enghouseinteractive.de
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