Kinderfilmförderung nachhaltig stärken

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Förderverein Deutscher Kinderfilm (FDK) appellieren an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, die spezifische Kinderfilmförderung in Deutschland beizubehalten. Nur durch eine solche Förderung kann die notwendige Vielfalt und Kreativität in diesem Segment dauerhaft sichergestellt werden. Dafür braucht es eine festgesetzte Förderquote von mindestens 20 Prozent der steuerfinanzierten Filmförderung des Bundes speziell für Kinderfilme mit einer eigenen Jury unter dem Dach der Filmförderungsanstalt.

„Es ist den gemeinschaftlichen Anstrengungen seitens der Förderungen des Bundes und der Länder sowie der Fernsehsender und weiteren Branchenplayern zu verdanken, dass sich Kinderfilme zu einer wirtschaftlichen und kulturellen Größe in der deutschen Filmlandschaft entwickeln konnten. Wenn wir den zuverlässigen Anker der spezifischen Förderung durch den Bund verlieren, wird dieser wichtige Bereich der Film- und Kinowirtschaft Deutschlands aus dem Sichtfeld der Förderungen getrieben, fundamental beschädigt und somit die Interessen der Kinder an Teilhabe am Kulturgut Film missachtet. Die geplante Streichung der spezifischen Kinderfilmförderung auf Bundesebene schwächt sinnvolle, erfolgreiche Förderstrukturen insgesamt und wird zu einer Diskriminierung von Kindern führen“, sagen Margret Albers, Projektmanagerin und Johanna Faltinat, Sprecherin des Vorstands des Fördervereins Deutscher Kinderfilm.

„Wir brauchen in Deutschland eine kindgerechte Medienlandschaft, zu der auch qualitativ hochwertige Kinderfilme gehören. Der Film ist nach wie vor das narrative Leitmedium für Kinder, egal ob als Kinofilm, als Fernseh- oder Internetformat. Das muss auch in einer verlässlichen Förderung durch den Bund zum Ausdruck kommen. Die derzeitig diskutierten Modernisierungen in der deutschen Filmförderungslandschaft gehen auch im Bereich der Kinderfilme an vielen Stellen in die richtige Richtung, drohen aber mit der Abschaffung der spezifischen Kinderfilmförderung zur Makulatur zu werden. Hier braucht es auch zukünftig verlässliche Förderstrukturen“, betont Dr. Siegfried Barth, Kindermedienexperte und Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine Stellungnahme des Fördervereins Deutscher Kinderfilm e.V. zur spezifischen Kinderfilmförderung des Bundes findet sich unter https://foerderverein-kinderfilm.de/2024/05/28/bkm-richtlinie/

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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