Installation von Balkonkraftwerken nicht als Spontan-Aktion angehen

Haus & Grund Hessen: Erlaubnis des Vermieters erforderlich

Installation von Balkonkraftwerken nicht als Spontan-Aktion angehen

Frankfurt/Wiesbaden, 8. April 2024 – Balkonkraftwerke boomen und können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Damit die Freude von Dauer ist, müssen Mieter vor der Installation einer solchen Anlage ihren Vermieter um Erlaubnis bitten – voraussichtlich auch nach der anstehenden Gesetzesänderung. Darauf weist Haus & Grund Hessen hin.

„Balkonkraftwerke wirken sich auf das Gesamtbild der Immobilie aus – und unter Umständen auch auf die Wohnqualität der Nachbarn“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Deswegen müssen Mieter vor Installation die Erlaubnis ihres Vermieters einholen, Einzeleigentümer die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft.“ Und das, auch wenn das Solarpaket I in Kraft tritt, dessen Verabschiedung in Kürze erwartet wird. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem Steckersolargeräte zur Stromerzeugung in den Katalog der sogenannten privilegierten Anlagen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht aufnehmen. Mieter hätten dann gegenüber ihren Vermietern und Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft das Recht auf Zustimmung zur Installation von Balkonkraftwerken.

„Grundsätzlich sollten Mieter die Installation einer solchen Mini-Solaranlage nicht als Spontan-Aktion angehen“, warnt Ehrhardt. Denn momentan dürfen Vermieter sie noch ablehnen. „Auch wenn Eigentümer nach Inkrafttreten des Solarpakets I die Erlaubnis nicht mehr verweigern dürfen, so müssen sie auf jeden Fall darum gebeten werden. Denn Eigentümer haben das Recht zu erfahren, was mit ihrer Immobilie geschieht. Dann können sie frühzeitig eingreifen, falls die Installation nicht zumutbar oder fachgerecht ist und mit Veränderung der Bausubstanz erfolgen soll. Diese Vorgehensweise ist auf jeden Fall konfliktärmer, als wenn ein Balkonkraftwerk nachträglich wieder demontiert werden muss.“

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