Doppelbesteuerung von Rentnern

Doppelbesteuerung von Rentnern

Steuerberater Roland Franz

Essen – Die Überschriften der letzten Tage, auch in den nicht fachlich orientierten Tageszeitungen, lautete „Zahlen Rentner zu viel Steuern?“ und/oder „Der Bundesfinanzhof entscheidet, ob es in Deutschland zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommt“. Diese grundlegende Frage wurde in zwei Verfahren aufgeworfen, die beide ihren Weg zum Bundesfinanzhof fanden und dort anhängig sind (X R 33/19 und X R 20/19). Und die meisten Rentner fragen sich: Bin ich – und wenn ja, inwieweit – selbst betroffen? Und trifft es mich? Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, gibt für die meisten aktuellen Rentenbezieher Entwarnung: „Es sind vor allem die zukünftigen Ruheständler, die von der Doppelbesteuerung betroffen sein könnten, nicht müssen!“

Hieraus stellt sich für Steuerberater Roland Franz die Frage: Werden Renten in verfassungswidriger Weise doppelt besteuert?

Wann kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Wenn Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden und dann später in der Auszahlungsphase noch einmal besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor, d. h. der steuerfrei gestellte Anteil des Renteneinkommens ist geringer als der versteuerte Anteil der Rentenbeiträge respektive der Entgeltpunkte der Rentenversicherung.

„Das Thema ist in erster Linie für Neurentner interessant. Denn vor allem bei Renten mit einem hohen steuerpflichtigen Anteil (der sogenannte Besteuerungsanteil) kann es zunehmend zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommen“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Betroffen sein können vor allem:

-ehemals Selbstständige ohne steuerfreien Arbeitgeberbeitrag, aber auch
-Arbeitnehmer – umso wahrscheinlicher, je näher der Rentenbeginn am Jahr 2040 liegt und je höher der Arbeitslohn in der Zeit vor 2005 war. So ist bei Rentenbeginn im Jahr 2040 die Rente voll steuerpflichtig, die hierfür eingezahlten Beiträge sind aber nur 15 Jahre lang (von 2025 bis 2039) voll absetzbar.

Wie wehrt man sich gegen die Doppelbesteuerung?
Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass man sich gegen die Doppelbesteuerung von eingezahlten Rentenbeiträgen und darauf beruhenden Rentenzahlungen erst dann wehren kann, wenn man in Rente geht: „Vorher betrifft es Sie nicht, sagt das Gesetz“.

Aber: Sie dürfen gegen eine doppelte Besteuerung bereits bei Beginn des Rentenbezugs vorgehen. Es kann nicht unterstellt werden, dass zu Beginn des Rentenbezugs zunächst nur solche Rentenzahlungen geleistet werden, die sich aus steuerentlasteten Beiträgen speisen. Das hat der Bundesfinanzhof klar und deutlich entschieden (Az. XR 44/14).

Allerdings: Wenn Sie gegen die zweifache Besteuerung vorgehen möchten, müssen Sie nachweisen, dass es in Ihrem konkreten Fall zu einer doppelten Besteuerung kommt. Nur wenn Ihnen das gelingt, kann Ihnen aus verfassungsrechtlichen Gründen „ein Anspruch auf eine Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase zukommen“ (Urteil Az. X R 44/14).

„Das sind gleich zwei Probleme, vor denen Sie stehen. Denn erstens müssen Sie den Nachweis erbringen – und das ist nicht unbedingt einfach – und zweitens ist nirgendwo definiert, wie eine Milderung des Steuerzugriffs konkret aussieht“, führt Steuerberater Roland Franz aus.

Mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist in der ersten Hälfte dieses Jahres zu rechnen.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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