Der BFH hat festgelegt, wie eine doppelte Rentenbesteuerung berechnet werden kann (Bildquelle: detailblick-foto/stock.adobe.com) 16 Jahre nach Inkrafttreten der Rentensteuerreform wurden am 31. Mai vom Bundesfinanzhof in München zwei weitreichende Urteile in Anbetracht einer möglichen Doppelbesteuerung von deutschen Renten veröffentlicht. Tobias Gerauer von der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern) war bei der Urteilsverkündung live vor Ort und wird die Tragweite des Urteils erklären.Artikel Lesen

Steuerberater Roland Franz Essen – Die Überschriften der letzten Tage, auch in den nicht fachlich orientierten Tageszeitungen, lautete „Zahlen Rentner zu viel Steuern?“ und/oder „Der Bundesfinanzhof entscheidet, ob es in Deutschland zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommt“. Diese grundlegende Frage wurde in zwei Verfahren aufgeworfen, die beide ihren Weg zum Bundesfinanzhof fanden und dort anhängig sind (X R 33/19 und XArtikel Lesen

(Mynewsdesk) Konstanz/Kreuzlingen, 22.12.2014 – Ab dem 17. August 2015 regelt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Erbfälle mit Auslandsberührung. Sie vereinheitlicht insbesondere die Zuständigkeit von Behörden bzw. Nachlassgerichten und gibt die einschlägige Rechtsordnung in einem grenzüberschreitenden Erbfall vor. Die EU-ErbVO ist in allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien anzuwenden. Sie wirkt dann aber insoweit auch in Sachverhalten,Artikel Lesen

Längerer Auslandsaufenthalt wird zum Steuerrisiko Kai Arnold, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Partner der West-Rhein-Treuhand Zacharias & Demmer „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Ähnlich wie bei der aus den Geschichtsbüchern bekannten Absichtserklärung agiert der Gesetzgeber mit der Verschärfung des § 50i EStG ohne Rücksicht auf bestehende zwischenstaatliche Abkommen und gefährdet weite Teile der deutschen Wirtschaft. In Unternehmen des Mittelstandes,Artikel Lesen

Längerer Auslandsaufenthalt wird zum Steuerrisiko Kai Arnold, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Partner der West-Rhein-Treuhand Zacharias & Demmer „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Ähnlich wie bei der aus den Geschichtsbüchern bekannten Absichtserklärung agiert der Gesetzgeber mit der Verschärfung des § 50i EStG ohne Rücksicht auf bestehende zwischenstaatliche Abkommen und gefährdet weite Teile der deutschen Wirtschaft. In Unternehmen des Mittelstandes,Artikel Lesen