Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2021 +++
Nach Auskunft der ARAG Experten wird die Pfändungstabelle alle zwei Jahre erneuert und an steigende Lebenshaltungskosten angepasst. Und ab 1. Juli 2021 ist es wieder so weit: Dann ist Nettoeinkommen über 3.613,08 Euro voll pfändbar. Die Freigrenzen sowohl für Arbeits- als auch für Sozialeinkommen binden und dürfen nicht gepfändet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem unterhaltspflichtige Gläubiger ihren Angehörigen zumindest das Existenzminimum ermöglichen können. Nach Auskunft der ARAG Experten müssen sich nicht nur Gerichte, sondern auch Arbeitgeber an die Pfändungsfreigrenzen halten. Verdient ein Arbeitnehmer weniger als 3.613,08 Euro, ist eine Lohnpfändung nicht möglich. Abhängig ist die Pfändungsgrenze von der Höhe des monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Nettoeinkommens und nach der Anzahl der Personen, für die der Schuldner Unterhalt zahlen muss.

+++ Testsiegel müssen nachvollziehbar sein +++
Wer seine Ware mit einem Testsiegel bewirbt, muss Verbrauchern möglich machen, die Quelle des Siegels nachzuvollziehen. Es muss deutlich erkennbar sein, wo man das Ergebnis nachlesen kann. Einfach nur das Siegel auf der Ware anzupreisen, genügt nach Auskunft der ARAG Experten nicht. In einem konkreten Fall hatte eine Baumarktkette in einem Werbeprospekt einen Eimer Farbe mit einem Testsieger-Label der Stiftung Warentest abgebildet. Genauere Angaben zur Auszeichnung, wie z. B. Erscheinungsjahr und Ausgabe der Zeitschrift, gab es nicht. Für die Richter des Bundesgerichtshofes war dies daher irreführende Werbung (Az.: I ZR 134/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Smartphone als Personalausweis +++
Ob Zulassung eines Fahrzeugs, Ummelden des Wohnsitzes, Abgabe der Steuererklärung oder Eröffnung eines Bankkontos – ohne Personalausweis undenkbar. Künftig soll das Ausweisen auch ohne Karte, nur mit dem Smartphone, möglich sein und Behördengänge nutzerfreundlicher machen. Nach Auskunft der ARAG Experten kommt die Bundesregierung damit ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nach, wonach Bund und Länder Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital verfügbar machen müssen.

+++ Falsche Amazon-Bestellungen +++
Es ist eine perfide Art des Datenklaus: Betrüger bestellen beim Online-Händler Amazon mit echten Daten von realen Personen, ohne die Ware zu bezahlen. Die ahnungslosen „Käufer“ erhalten dann eine eigentlich korrekte Mahnung, obwohl sie gar nichts bestellt haben. Die ARAG Experten raten Betroffenen, umgehend mit dem Absender der Rechnung – in der Regel handelt es sich dabei um die Arvato Payment Solutions GmbH – Kontakt aufzunehmen und klarzustellen, dass es sich um Datendiebstahl handelt. Wer tatsächlich ein Amazon-Kundenkonto hat, sollte auch zum Online-Händler Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären und in der nächsten Zeit seine Kontoaktivitäten mit Argusaugen kontrollieren. Zudem raten die ARAG Experten zu eienr Anzeige gegen Unbekannt.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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