Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2021 +++ Nach Auskunft der ARAG Experten wird die Pfändungstabelle alle zwei Jahre erneuert und an steigende Lebenshaltungskosten angepasst. Und ab 1. Juli 2021 ist es wieder so weit: Dann ist Nettoeinkommen über 3.613,08 Euro voll pfändbar. Die Freigrenzen sowohl für Arbeits- als auch für Sozialeinkommen bindenArtikel Lesen