Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Wer sein eigenes Auto beschädigt, zahlt selbst +++
Beschädigt ein Autofahrer sein eigenes Fahrzeug beim Rückwärtsausparken eines fremden Pkw, muss er für seinen Sachschaden selbst aufkommen. Die Haftung des Halters ist nach Auskunft der ARAG Experten nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch ausgeschlossen, wenn der Fahrer nur aus Gefälligkeit gehandelt hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sein eigener Wagen in direkter Nähe abgestellt war (Az.: BGH, VI ZR 662/20).
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+++ Oldtimer: Originallack ist entscheidend +++
Eine historische Originallackierung in Sonderanfertigung hat erheblich wertsteigernde Wirkung beim Kauf eines Oldtimers und berechtigt den Käufer zum Rücktritt, wenn diese tatsächlich fehlt. Mit dieser Begründung hat laut ARAG Experten das Landgericht Köln einen Autohändler dazu verurteilt, einen von ihm verkauften Porsche 911 T Coupe, Baujahr 1973, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen (Az.: 36 O 95/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
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