Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Wer sein eigenes Auto beschädigt, zahlt selbst +++ Beschädigt ein Autofahrer sein eigenes Fahrzeug beim Rückwärtsausparken eines fremden Pkw, muss er für seinen Sachschaden selbst aufkommen. Die Haftung des Halters ist nach Auskunft der ARAG Experten nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch ausgeschlossen, wenn der Fahrer nur aus Gefälligkeit gehandelt hat. Dies gilt jedenfallsArtikel Lesen

R+V-Infocenter: neue Rechtslage Wiesbaden, 4. Juli 2019. Die hilfsbereiten Nachbarn gießen in der Urlaubszeit die Blumen und kümmern sich um die Wohnung: Doch wer zahlt, wenn sie etwas kaputt machen? Haben die Helfer keine Haftpflichtversicherung, gehen Urlauber unter Umständen leer aus, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. BGH-Urteil hat rechtliche Lage verändert Das Parkett ist durch Gießwasser aufgequollen, eine wertvolleArtikel Lesen