Aktuelle Themen und Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine Zeiterfassung per Fingerprint +++
Eine Zeiterfassung der Arbeitszeiten per Fingerabdruck ist nicht zulässig. ARAG Experten verweisen auf eine enstprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei es nur ausnahmsweise zulässig, biometrische Daten einer Person (wie z. B. die Iris, den Fingerabdruck, die DNA) zu verarbeiten. So ein Ausnahmefall liege hier nicht vor. Fingerprints seien nicht erforderlich, um die Arbeitszeiten zu kontrollieren (10 Sa 2130/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg.
+++ Veggieburger bleibt Veggieburger +++
Auch wenn ein Veggieburger nicht aus Fleisch besteht, darf er weiterhin die Bezeichnung „Burger“ tragen. Das Europäische Parlament lehnte einen Antrag ab, der Begriffe wie z. B. „Wurst“ und „Burger“ nur für den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten sein. Bei Milchalternativen oder Milchfolgeprodukten, wie Käse, gelten künftig hingegen schon strengere Regeln. Der Begriff „Milch“ war schon länger für Produkte vorbehalten, die aus der „Eutersekretion von Tieren“ stammen. Nun sollen auch Beschreibungen wie etwa „Nachahmung“ nicht mehr zulässig sein.
+++ Durchgerosteter Auspuff ist kein Mangel +++
Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. In einem solchen Fall handele es sich vielmehr um gewöhnlichen Verschleiß, der keine Gewährleistungsansprüche auslöse. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof in einem entsprechendem Urteil. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergeben.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
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