Aktuelle Themen und Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Keine Zeiterfassung per Fingerprint +++ Eine Zeiterfassung der Arbeitszeiten per Fingerabdruck ist nicht zulässig. ARAG Experten verweisen auf eine enstprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei es nur ausnahmsweise zulässig, biometrische Daten einer Person (wie z. B. die Iris, den Fingerabdruck, die DNA) zu verarbeiten. So ein Ausnahmefall liege hierArtikel Lesen