Widerspruch nach abgelehntem Pflegegrad lohnt sich immer

Widerspruchsverfahren nach abgelehntem Pflegegrad lohnen sich immer, bestätigt unabhängiges Pflege-Sachverständigen-Netzwerk

Widerspruch nach abgelehntem Pflegegrad lohnt sich immer

(Bildquelle: (c) BWPN | GlobalStock – Getty Images)

Hamburg, 20.10.2023 – Das bundesweite Pflegenetzwerk (BWPN) rät allen Betroffenen dazu, ein Widerspruchsverfahren nach einem abgelehnten Pflegegrad einzulegen. Die unabhängigen Sachverständigen des Netzwerks sind sich einig: Gerade einmal 20 % aller Gutachten könnten regelkonform und somit korrekt sein.

Seit 1998 hat das BWPN weit über 100.000 Gutachten vom Medizinischen Dienst (MD) und MEDICPROOF geprüft und neu bewertet. Dabei stellte sich heraus, dass annähernd 80 % aller überprüften Gutachten nicht regelkonform waren. Die nachfolgenden Gegengutachten der Sachverständigen haben jedoch in über 90 % aller Verfahren zu einem höheren Pflegegrad geführt.

Ein abgelehnter Pflegegrad kann für Betroffene eine große Belastung darstellen. Oftmals sind sie auf die finanzielle Unterstützung angewiesen und müssen sich mit einem niedrigeren Grad zufriedengeben, als es ihrer tatsächlichen Situation entspricht. Doch das muss nicht sein: Das BWPN zeigt durch seine Erfolgsquote von über 90 % in Widerspruchsverfahren nach abgelehnten Pflegegraden, dass sich ein Einspruch lohnt.

Das BWPN bietet allen Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Wer einen aktuellen Bescheid der Pflegekasse hat, sollte sich heute noch einen der wenigen freien Termine sichern und sich von den erfahrenen Sachverständigen beraten lassen. Nutzen Sie das Know-how und profitieren Sie davon mit einer kostenlosen Erstberatung.

Kontakt: presse@bwpn.de

Seit 1998, nur drei Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung und entstanden aus einem Ehrenamt, bieten die unabhängigen Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks viele Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, führen kostenlose Pflege- und Wohnberatungen durch und überzeugen, als Kernkompetenz, mit fachlich fundierten Gegengutachten im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren.

Die Erreichung gerechtfertigter (hoher) Pflegegrade gelingt, auch nach inzwischen fast 50.000 erfolgreichen Verfahren, mit einer mehr als 90-prozentigen Erfolgsquote.

Das alles erfolgt UNABHÄNGIG von den Kassenverbänden!

Kontakt
Bundesweites Pflegenetzwerk
Jörg Kröning
Fahrenkrön 35b
22179 Hamburg
040/6094684-90
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