Verbotene Absprachen – Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Millionenhöhe
Wegen wettbewerbswidriger Absprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 175 Millionen Euro gegen fünf Aluminium-Schmieden und zehn verantwortliche Mitarbeiter verhängt.
Wie das Bundeskartellamt am 23. Dezember 2020 mitteilte, haben sich leitende Mitarbeiter der betroffenen Aluminium-Betriebe über Jahre über Kostenfaktoren ausgetauscht und sich gegenseitig darin bestärkt, steigende Kosten direkt an die Kunden weiterzugeben. Derartige Absprachen sind verboten, weil die den Wettbewerb beschränken, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Auslöser der Ermittlungen des Bundeskartellamts war ein Kronzeugenantrag eines beteiligten Betriebs. Aufgrund der Bonusregelung kam dieses Unternehmen ohne Bußgeld davon.
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts haben sich Vertreter der Aluminium-Betriebe im Zeitraum von 2006 bis 2018 regelmäßig getroffen, wobei nicht alle Schmieden über den gesamte Zeitraum beteiligt waren. Bei den Unternehmen herrschte weitgehend Einigkeit darüber, Steigerungen der Beschaffungskosten direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Die Teilnehmer tauschen sich daher über ihre jeweiligen Einkaufskosten für Aluminium oder Energiekosten und Verarbeitungskosten aus. Dabei wurde abgesprochen, wie die Kostensteigerungen an die Kunden weitergegeben werden können.
Außerdem kamen die Unternehmensvertreter überein, bei der Berechnung bestimmter Kundenrabatte nur die eigene Wertschöpfung und nicht die Beschaffungskosten zu berücksichtigen. Dabei handelte es sich um sog. Ratio-Rabatte, die in der Regel zu Beginn eines Lieferverhältnisses vereinbart werden. Zu den Kunden der Schmieden zählten u.a. Hersteller und Zulieferer aus der Automobilindustrie.
Bei der Festsetzung des Bußgelder berücksichtigte das Bundeskartellamt, dass zwei Unternehmen die Ermittlungen unterstützt und kooperiert haben. Diese beiden Unternehmen und noch eine weitere Schmiede haben den Tatvorwurf auch im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gestanden.
Gegen die Bescheide kann noch Einspruch eingelegt werden.
Durch die verbotenen Absprachen haben die beteiligten Unternehmen den Wettbewerb behindert und gegen Kartellrecht verstoßen. Dabei müssen Verstöße gegen das Kartellrecht längst nicht immer so offensichtlich sein wie bei illegalen Absprachen. Oft reichen auch schon einzelne Vertragsklauseln für einen Verstoß. Die Folge können dann empfindliche Sanktionen sein.
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