Zweitwohnung/Dienstreise/Mieterhöhung Steuern sparen bei doppelter Haushaltsführung Wer eine Zweitwohnung hat, weil er an zwei verschiedenen Orten wohnt und arbeitet, konnte bisher nur Unterkunftskosten von maximal 1.000 Euro monatlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von der Steuer abziehen. Möblierung und Hausrat wurden dabei mit in die Unterkunftskosten eingerechnet. Lagen die Gesamtkosten über dem Höchstbetrag, blieb der Steuerzahler bislang auf den AnschaffungskostenArtikel Lesen

Smartphone / Zweitwohnung / Gesichtserkennung Smartphone öfter mal ausschalten Wenn Sie auf Ihrem Smartphone eine Anwendung oder App schließen, bleibt diese unter Umständen im Hintergrund aktiv, sie wird also nur ausgeblendet, nicht wirklich ausgeschaltet. Hinzu kommt, dass auch Updates, Apps und besuchte Websites oft Cookies und andere Datenreste hinterlassen. Auf diese Weise werden Smartphones nach und nach mit Datenmüll überfrachtet.Artikel Lesen

Zweitwohnsitz: Segen oder Klotz am Bein? (Bildquelle: @ Pixabay) Wer kennt das nicht: Man verbringt einen unvergesslichen Urlaub in der Traumdestination seiner Wahl und spätestens bei der Abreise beschleicht einen das Gefühl, dass man hier eigentlich nicht mehr weg möchte. Der Wunsch, hier einen Zweitwohnsitz zu gründen, der spätestes nach der eigenen Pensionierung zum Hauptwohnsitz avancieren könnte, kommt auf. DennArtikel Lesen

ARAG experten zu einem aktuellen Urteil Die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime können nicht ohne weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden. Das Oberverwaltungsgericht in Kiel hat im konkreten Fall hervorgehoben, dass Mobilheime keine Immobilien seien und damit nicht dem typischen Begriff einer Zweitwohnung entsprächen. Wenn eine Gemeinde dennoch eine Zweitwohnungssteuer erheben wolle, müsse sie dies in ihrer entsprechenden Satzung ausdrücklich regeln undArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Fachanwalt Bredereck Eigenbedarfskündigungen beschäftigen die Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof regelmäßig. Der BGH hat sich auch schon mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt ist, wenn der Vermieter eine Wohnung als Zweitwohnung nutzen möchte. Dies sei zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung im Sinne von § 573 Abs.Artikel Lesen