(Mynewsdesk) * Nur 17 Prozent der Arbeitgeber kennen Vorgaben zur Zuschusspflicht * Jeder Vierte weiß, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ab 1.1.2019 gilt * Weiterer Beratungsbedarf bei Arbeitgebern über Betriebsrentenstärkungsgesetz Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 ProzentArtikel Lesen