Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 sieht eine Verschärfung des Zusätzlichkeitserfordernis für Zusatzleistungen, Gehaltsextras und Sachleistungen an Arbeitnehmende vor. Bislang regelt das Einkommensteuerrecht an unterschiedlichen Stellen, dass bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder begünstigend pauschal versteuert werden können, wenn sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden, die so genannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung. Zusätzlichkeitserfordernis trotz Gehaltsumwandlung? Trotzdem wurde die Steuerbegünstigung immer wieder auch für FälleArtikel Lesen