Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Windirsch, Britschgi & Wilden Wird ein arbeitstechnischer Zweck in mehreren Betrieben verfolgt und erledigt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in einem dieser Betriebe, spricht dies für seine Eingliederung in diesen Betrieb und gegen die Eingliederung in einen anderen Betrieb, in dem der gleiche arbeitstechnische Zweck verfolgt wird. BAG, Beschluss vom 26.5.2021 – 7Artikel Lesen