ARAG Experten informieren über Kundenrechte bei Kirmes, Volksfest und Co. Der Hamburger Frühlingsdom im März dieses Jahres mit weit über einer Million Besuchern hat es gezeigt: Nach zweijähriger Corona-Zwangspause ist die Zeit reif für Karussells, Achterbahnen, Schießbuden und Co. Aber ob Düsseldorfer Kirmes, Cannstatter Wasen in Stuttgart oder Oktoberfest in München: Volksfeste sind kein rechtsfreier Raum. Die ARAG Experten informierenArtikel Lesen