Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern BVK Logo Düsseldorf, 30. April 2020 – Waldspaziergänge gelten als erholsam und sind auch in Zeiten von Corona alleine, zu zweit oder mit der Familie erlaubt. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrundeArtikel Lesen