Landgericht Hamburg fällt erstinstanzliches Urteil: Zahnarztsoftware diosMP ist kein Medizinprodukt und benötigt keine CE-Kennzeichnung
Balingen, 20. Oktober 2020 – Das Landgericht Hamburg hat am 12. August 2020 in erster Instanz ein Urteil im Rechtsstreit der Spitta GmbH mit einem Mitbewerber gefällt. In der rechtlichen Auseinandersetzung ging es insbesondere um die Frage, ob das Inverkehrbringen der Varianten der Software-Linie diosMP ohne CE-Kennzeichnung zulässig ist. Der Mitbewerber hatte zunächst ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung u.a.Artikel Lesen