Ungeliebte Besucher – Das Besichtigungsrecht des Vermieters
Die bayerische Rauchwarnmelderpflicht macht eine Besichtigung unumgänglich München (03. März 2015) – Die Besichtigung der Mietwohnung durch den Vermieter ist ein sensibles Thema. Immer wieder kommt es zum Streit, ob der Vermieter überhaupt in die Wohnung darf. Durch die ab Ende 2017 vorgeschriebene Rauchwarnmelderpflicht für die rund 6,2 Mio. bayerischen Wohnungen und Häuser gewinnt das Thema Besichtigungsrecht an Aktualität. DerArtikel Lesen