R+V-Infocenter: Versicherungsschutz des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger Wiesbaden, 12. Juli 2018. Urlaubszeit: In den Sommermonaten rollt die Reisewelle – darunter zahlreiche Wohnwagen-Anhänger. Doch wenn ein Unfall passiert, bleibt der Besitzer mitunter auf dem Schaden sitzen, warnt das R+V-Infocenter. Denn der Wohnwagen gilt als eigenes Fahrzeug – und ist nicht mit dem Zugfahrzeug versichert. Hohes Unfallrisiko Fehlende Routine, SpurrillenArtikel Lesen