Steuerstrafrecht Für die meisten Steuerzahler ist die Selbstanzeige mit Fragezeichen verbunden. Sie gilt als legales Mittel, um Betroffenen eine Strafverfolgung durch vorsätzliche Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung zu ersparen. Dazu muss sich die Privatperson oder das Unternehmen selbst anzeigen. Als Spezialisten im Steuerstrafrecht in Frankfurt und Umgebung arbeiten wir von Jürgen R. Müller Rechtsanwälte täglich an Präzedenzfällen zu diesem Thema. WirArtikel Lesen