Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Die Betriebsparteien können die normative Geltung einer von ihnen geschlossenen Betriebsvereinbarung nicht an ein Zustimmungsquorum der Normunterworfenen binden. (Amtlicher Leitsatz) BAG Beschluss vom v. 28.7.2020 – 1 ABR 4/19 Die Arbeitgeberin erbringt logistische Dienstleistungen. Im Februar 2007 schloss sie mit dem Betriebsrat eine „Betriebsvereinbarung über variableArtikel Lesen