OLG Nürnberg legt fest, dass es keine Verpflichtung zum Elternunterhalt aus Vermögen bei selbstbewohnter Eigentumswohnung und weiterem Vermögen von 99.000 EUR gibt. Anwaltskanzlei Adolph & Boryszewski – Rechtsanwalt für Familienrecht und Sozialrecht Das OLG Nürnberg hat kürzlich entschieden, dass ein Kind vom Sozialamt nicht auf Unterhalt für seinen pflegebedürftigen Elternteil in Anspruch genommen werden darf, wenn sich sein Vermögen nebenArtikel Lesen