Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 22. November 2018 ein wegweisendes Urteil zu der Frage gefällt, unter welchen Umständen beim Versäumen der Widerspruchsfrist oder Einspruchsfrist versäumt auf einen Mahnbescheid nach dem Eintreffen des Vollstreckungsbescheids die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist – und unter welchen nicht. Dabei hat der Beklagte vor allem das Argument betont, dass er abArtikel Lesen