Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Kündigung einer Veranstaltung wegen Corona +++ Angemietete Räumlichkeiten für eine geplante Hochzeitsfeier können wegen Corona gekündigt werden, da mangels Zumutbarkeit der Vertragsdurchführung die Geschäftsgrundlage wegfällt. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Celle entschieden, dem Vermieter aber im Weg der Vertragsanpassung eine Ausgleichszahlung zugesprochen (Az.: 2 U 64/21). Sie wollen mehr erfahren?Artikel Lesen